Wann wird gewählt?

Wahltag ist der 30. August 2009. Die Wahllokale sind von 8 - 18 Uhr geöffnet.

Wahlrecht mit 16

Bei der Wahl haben über 14 Millionen Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren das Recht, ihre Stimmen abzugeben. Sie entscheiden darüber, wie rund 15.000 kommunalpolitische Funktionen besetzt werden.

Politik vor Ort

Bei Kommunalwahlen wird nicht über die "großen Fragen" der Politik entschieden, dafür aber über die Angelegenheiten, die alle unmittelbar betreffen: Kindergärten und Einrichtungen für Jugendliche und Alte, Straßen, Kultur, Sportanlagen und Schulen, Bebauung und Stadtentwicklung, kurz und knapp: über die zukünftige Entwicklung des Wohnortes.

Wer wird gewählt?

Gewählt werden die Mitglieder der 396 Stadt- und Gemeindevertretungen und der 31 Kreistage. In den 23 kreisfreien Städten werden außerdem die Mitglieder der Bezirksvertretungen gewählt.

Am 30. August 2009 steht außerdem die Wahl der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister, Landrätinnen und Landräte an.

Die Wahlperiode beträgt für alle kommunalen Vertretungen 5 Jahre, die Bürgermeister/Oberbürgermeister werden für 6 Jahre gewählt.

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind bei den Kommunalwahlen 2009 alle Deutschen sowie alle Bürgerinnen und Bürger der EU, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens 15 Tagen vor dem Wahltermin im Wahlbezirk der jeweiligen nordrhein-westfälischen Stadt oder Gemeinde ihren Hauptwohnsitz haben. Damit sind etwa 14 Millionen Bürgerinnen und Bürger zur Wahl aufgerufen, unter ihnen ca. 540.000 ausländische Wahlberechtigte. Die Zahl der Erstwählerinnen und Erstwähler liegt bei 900.000.(Daten von 2004)

Vier Stimmzettel

Die Wahlberechtigten wählen in kreisfreien Städten auf drei verschiedenen Stimmzetteln (Vertretung, Bezirksvertretung, Oberbürgermeister). In kreisangehörigen Gemeinden wie Leichlingen werden sogar vier Stimmzettel verteilt (Bürgermeister, Stadtrat, Kreistag, Landrat ). Auf jedem der Stimmzettel haben die Wählerinnen und Wähler jeweils eine Stimme.

Wer darf gewählt werden?

Alle Wahlberechtigten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, besitzen bei den Gemeinderats- und Kreistagswahlen das passive Wahlrecht.

Besondere Regelungen gelten für die Bürgermeister- und Landratswahlen. Wählbar ist hier, wer am Wahltag die deutsche Staatsangehörigkeit hat oder in Deutschland wohnhafte Bürgerin bzw. Bürger der EU ist, das 23. Lebensjahr vollendet hat, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen wurde und außerdem die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten.

Wer ist gewählt?

Stadtrat: In den Stadtrat direkt gewählt ist die Kandidatin/der Kandidat, die/der die meisten Stimmen im Wahlbezirk errungen hat. Es reicht also schon eine Stimme mehr zum Sieg. So wird die Hälfte der Mandate, in Leichlingen 16, bestimmt. Die weiteren 16 Mandate werden nach einem vorgeschriebenen Verfahren anhand des Stimmenanteils der jeweiligen Partei/Wählervereinigung errechnet. So ergibt sich schließlich die Zusammensetzung des neuen Stadtrates.

Bürgermeister: In Leichlingen gibt es drei Bewerber. Der Kandidat, für den die meisten Stimmen abgegeben wurden, ist gewählt. Es gibt keine Stichwahl mehr.

Landrat: Die Kandidatin/der Kandidat, für die/den die meisten Stimmen abgegeben wurden, ist gewählt. Auch hier gibt es keine Stichwahl mehr.

Kreistag: In Leichlingen gibt es drei Kreistagswahlbezirke. Die Kandidatin/der Kandidat, für die/den im Wahlbezirk die meisten Stimmen abgegeben wurden, ist gewählt.

Wer hilft im Wahlvorstand im Wahllokal?

In jedem Wahlvorstand sind Mitglieder der Verwaltung und der politischen Parteien und Wählervereinigungen vertreten. Auch interessierte Bürgerinnen und Bürger können hier mitwirken. Wahlbewerberinnen und -bewerber dürfen nicht Mitglied eines Wahlvorstands in dem Wahlbezirk sein, in dem sie aufgestellt sind oder ihre Wohnung haben.

Was muss ich tun, um an der Briefwahl teilzunehmen?

Ein/e Wahlberechtigte/r, die/der in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann ihr/sein Wahlrecht auch durch Briefwahl ausüben.
Für die Briefwahl ist ein entsprechender Antrag zu stellen. Der Antrag auf Aushändigung der Briefwahlunterlagen sollte möglichst frühzeitig bei der für die/den Wahlberechtigten zuständigen Gemeindebehörde gestellt werden. Der Antrag kann schriftlich oder mündlich gestellt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form als gewahrt. Eine fernmündliche Antragstellung ist unzulässig.
Die einfachste Form ist die Anforderung der Briefwahlunterlagen mit Hilfe der Wahlbenachrichtigungskarte.

Informationen zur Kommunalwahl

BWL-Kommunalwahl-Service

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Am 30.8.09 ab 18 Uhr im “Hotel zur Post”, Hauptstr.5.