Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
aus der RP haben wir erfahren, dass für die Bebauung „Obere Kirchstraße“ mit
20 Wohneinheiten nur 14 PKW – Stellplätze vorgesehen sind. Das hält die BWL
Fraktion für nicht ausreichend. Erfahrungsgemäß kommt auf jede Wohneinheit
mindestens 1 PKW, viele Haushalte verfügen über einen Zweitwagen. Die Folge
einer derartigen Fehlplanung ist, dass angrenzende Wohngebiete zugeparkt werden.
Die BWL beantragt, diese Baugenehmigung nur zu erteilen, wenn pro Wohneinheit
mindestens ein PKW-Stellplatz vorgesehen wird, bzw. eine Tiefgarage für die
benötigten Einstellmöglichkeiten sorgt.
Weiterhin beantragt die BWL für zukünftige Bebauungspläne bzw. Baugenehmigungen
das Verhältnis Wohneinheit zu PKW-Stellplätzen auf 1.5 festzulegen.
13.10.2020
PKW – Stellplätze bei Neubauprojekten
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