Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

Der Weg von Bremersheide nach St. Heribert entlang der K9 ist bisher nicht ausreichend als Fußweg bzw. als Fuß- und Radweg gekennzeichnet (Zeichen 239, 240 oder 241 zu § 41 StVO).
Da man nicht sieht, ob es sich hier um einen reinen Fußweg oder um einen gemeinsamen Fuß- und Radweg handelt, kommt es oft zu Konflikten zwischen Fußgänger und Radfahrern. Fußgänger werden – von hinten – überholt, ohne dass sich die Radfahrer durch „klingeln“ bemerkbar machen.
Für die Geschwindigkeit von Radfahrern gilt zusätzlich § 3 Abs. 1 Satz 4 StVO: Ein Radfahrer muss sich durch akustische Zeichen innerhalb der übersehbaren Strecke bemerkbar machen und anhalten können.

Daher beantragt die BWL eine klare Beschilderung dieses Weges, damit sich die Benutzer im Klaren sind wer hier welches Recht hat.