Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

nach der Beschlussempfehlung des KUZ vom 09.02.2021 soll die Verwaltung beauftragt werden, die Planung einer viergruppigen Kita sowie von neuen Schul- und Betreuungsräumen für die GGS Uferstraße voranzutreiben. Dabei sollen die Gebäude der Kita und der Grundschule nach Möglichkeit CO2 neutral geplant werden.

Die Forderung einer klimaneutralen Bauweise unterstützen wir. Gleichwohl ist der Begriff Klimaneutralität beim Bau und Betrieb eines städtischen Gebäudes nicht definiert. Auch seitens des beauftragten Architektenbüros Hermann & amp; Hermann wird die Vorgabe einer Definition der geforderten Qualitäten an das Gebäude gefordert, um eine entsprechende Planung und Kostenschätzung durchführen zu können. So berücksichtigen die derzeit vorliegenden Entwurfsplanungen noch eine normale Bauweise ohne Klimaneutralität. Dabei lässt sich heute schon abschätzen, dass sich die Fertigstellung und Inbetriebnahme der dringend benötigten Kita durch die erforderlichen Anpassungen der Entwurfsplanungen deutlich verzögern wird.

Im Rahmen des Neubaus der Sporthalle Balker Aue wurde jedoch bereits ein Klimakonzept erstellt, welches konkrete Vorgaben an den Bau und Betrieb der Sporthalle hinsichtlich der Klimaneutralität beinhaltet (Vorlage Nr. 62-02/2021, Anlage 1). Die Inhalte des Klimakonzepts beinhalten auch die bisherigen politischen Beschlüsse. Der Beschluss über dieses Klimakonzeptes wurde im KUZ vom 09.02.2021 einstimmig empfohlen.

Um der Verwaltung und den planenden Architekten einen konkreten Handlungsrahmen vorgeben zu können und die Fertigstellung der Kindertagesstätte und der Schulerweiterung nicht unnötig verzögern zu müssen, stellt die BWL folgenden Antrag:

  • Für die Planung, Bau und Betrieb der Kindertagesstätte und der Schulerweiterung auf dem Gelände der GGS Uferstraße soll das für den Neubau der Sporthalle Balker Aue erstellte Klimakonzept analog herangezogen werden.

Konkret sollen folgende Vorgaben gemacht werden:

  • Einbeziehung der Ökobilanz des Gebäudes in die Bewertung der Klimawirkung und Einhaltung eines Grenzwertes für das Gesamtkonzept von maximal 30 kg CO2eq/m²
  • KfW-Effizienzgebäude 55 – Nach Möglichkeit PV²-Anlage in Maximalbelegung ohne Optimierung auf Eigenbedarf
  • Bilanzierung des Stromeinsatzes gemäß GEG, d.h. nicht unter Annahme eines Ökostrombezugs