Der Ortskern Witzheldens ist für seine Bürger identitätsstiftend und als Denkmalbereich in einer eigenen Denkmalschutzsatzung bereits seit 1987 unter Schutz gestellt. Demnach sind die Siedlungsgrundrisse und das Erscheinungsbild der Siedlung insgesamt geschützt. Alle sichtbaren Veränderungen in dem Denkmalbereich sind erlaubnispflichtig und müssen sich in ihrer Größe, Maßstäblichkeit und Farbgebung dem vorhandenen Erscheinungsbild anpassen und dürfen die bestehenden Denkmäler und den Gesamteindruck nicht beeinträchtigen.

Ein Blick auf die aktuellen Bautätigkeiten in dem Denkmalbereich aber auch auf den augenscheinlichen Leerstand und damit möglichen weiteren Bautätigkeiten bereitet den Bürgern Witzheldens aktuell aber große Sorgen.

Die BWL hat die Verwaltung daher aufgefordert kurzfristig einige Fragen zum Schutz des Denkmalbereiches zu beantworten. Hierbei geht es darum, welche Denkmalschutzauflagen an mögliche individuelle Baumaßnahmen gelegt werden und wie sichergestellt werden soll, dass bei der Umsetzung von diesen Baumaßnahmen, der geschützte historische, bergische Charakter des Denkmalbereichs in seiner Gesamtheit erhalten bleibt.

Kompletter Antrag:
Anfrage Denkmalbereich Witzhelden